Stefanie und Manuel S. können ihre Tochter Felicitaz bald wieder richtig in den Arm nehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beendete jetzt die Inobhutnahme durch das Solinger Jugendamt.
Günther Classen
Düsseldorf/Solingen -
Stefanie und Manuel S. können ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Diesmal sind es Tränen der Freude: Sie bekommen endlich ihre kleine Tochter Felicitaz (fünf Monate) zurück! Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vor wenigen Minuten entschieden.
„Wir sind überglücklich, dass wir unser Baby endlich wieder haben. Wir können das mit Worten kaum beschreiben. Wir danken unseren Düsseldorfer Anwälten Benjamin Dimsic und Jacqueline Huber“, sagten die Eltern nach dem Urteil.
Im Dezember hatte das Solinger Jugendamt den Eltern das Baby in einer Nacht- und Nebelaktion entzogen. Begründung: Das Kind habe ein Schütteltrauma erlitten. Für das Jugendamt war klar: Der Vater ist der vermutliche Täter. Beweise: Fehlanzeige.
EXPRESS berichtet seit Monaten über das Schicksal der Familie, brachte durch Recherchen immer neue Dokumente ans Licht, die den Versionen des Jugendamtes und des Klinikums widersprachen.
Düsseldorf/Solingen -
Stefanie und Manuel S. können ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Diesmal sind es Tränen der Freude: Sie bekommen endlich ihre kleine Tochter Felicitaz (fünf Monate) zurück! Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vor wenigen Minuten entschieden.
„Wir sind überglücklich, dass wir unser Baby endlich wieder haben. Wir können das mit Worten kaum beschreiben. Wir danken unseren Düsseldorfer Anwälten Benjamin Dimsic und Jacqueline Huber“, sagten die Eltern nach dem Urteil.
Im Dezember hatte das Solinger Jugendamt den Eltern das Baby in einer Nacht- und Nebelaktion entzogen. Begründung: Das Kind habe ein Schütteltrauma erlitten. Für das Jugendamt war klar: Der Vater ist der vermutliche Täter. Beweise: Fehlanzeige.
EXPRESS berichtete seit Monaten
EXPRESS berichtet seit Monaten über das Schicksal der Familie, brachte durch Recherchen immer neue Dokumente ans Licht, die den Versionen des Jugendamtes und des Klinikums widersprachen.
Mittwoch wurde der Fall Felicitaz vor dem Familiensenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verhandelt.
Gegen Mittag dann der Paukenschlag: Die OLG-Richter beenden die Inobhutnahme des Babys mit sofortige Wirkung. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes, sollte es zu den Eltern zurückkehren.
Klatsche für das Jugendamt
Allerdings verhängte das OLG Auflagen. So müssen die Eltern Felizitaz regelmäßig bei einem Kinderarzt vorstellen.
Dennoch ist das Urteil eine heftige Klatsche für das Solinger Jugendamt. Die hatten auf die Berichterstattung des EXPRESS und die immer wieder aufgetauchten neuen Entlastungsbeweise für die Familie nur mit weiterer Härte reagiert.
Zuletzt war Felicitaz bei einer Pflegefamilie im Kreis Kleve untergebracht. Wenn die leiblichen Eltern ihr Kind sehen wollten (was nur sehr eingeschränkt möglich gemacht wurde) mussten sie dafür mit Hin- und Rückfahrt 250 Kilometer in Kauf nehmen.
Stefanie und Manuel S. können ihre Tochter Felicitaz bald wieder richtig in den Arm nehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beendete jetzt die Inobhutnahme durch das Solinger Jugendamt.
Günther Classen
Düsseldorf/Solingen -
Stefanie und Manuel S. können ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Diesmal sind es Tränen der Freude: Sie bekommen endlich ihre kleine Tochter Felicitaz (fünf Monate) zurück! Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf vor wenigen Minuten entschieden.
„Wir sind überglücklich, dass wir unser Baby endlich wieder haben. Wir können das mit Worten kaum beschreiben. Wir danken unseren Düsseldorfer Anwälten Benjamin Dimsic und Jacqueline Huber“, sagten die Eltern nach dem Urteil.
Im Dezember hatte das Solinger Jugendamt den Eltern das Baby in einer Nacht- und Nebelaktion entzogen. Begründung: Das Kind habe ein Schütteltrauma erlitten. Für das Jugendamt war klar: Der Vater ist der vermutliche Täter. Beweise: Fehlanzeige.
EXPRESS berichtet seit Monaten über das Schicksal der Familie, brachte durch Recherchen immer neue Dokumente ans Licht, die den Versionen des Jugendamtes und des Klinikums widersprachen.